Staatsanwaltschaft
Motoren für iranisches Kernkraftwerk - Firma in Hannover durchsucht
Die Zollfahnder hatten zuvor einen Hinweis erhalten, dass die Firma bereits im Dezember spezielle Niederspannungsmotoren für das Atomkraftwerk in Iran geliefert haben soll. Die Ausfuhr von Gütern für Kernkraftanlagen in den Iran bedarf den Angaben zufolge einer Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die jedoch in der Vergangenheit nicht erteilt worden war.
Der Verstoß gegen die Genehmigungspflicht ist strafbar und kann nach dem Außenwirtschaftsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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Am 17. Jan. 2005 unter:
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Automonopol überteuert Preise und schwächt Nachfrage »
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