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Höhn will Kundenrechte in Bahn und Bus stärken

Mehr Fahrgäste

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) hat am Dienstag die die Gesetzesinitiative ihres Landes für mehr Fahrgastrechte bei der Bahn bekräftigt. Während die Bahn auf drohende Mehrkosten hinwies, begrüßte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) den Vorschlag, Fahrgäste bei Verspätungen nicht mehr ohne jeden Ersatzanspruch da stehen zu lassen. "Bis heute sind Fahrgäste weitgehend rechtlos, wenn sie mit Bus und Bahn unterwegs sind", sagte Michael Gehrmann, Vorsitzender des Verkehrsclubs. Anders als sonst in der Wirtschaft fehlten verbindliche Haftungs- und Entschädigungsregelungen, wenn Bus und Bahn nicht die Leistungen brächten, die sie versprächen.

Die vorgeschlagene Neuregelung solle garantieren, dass Bahn- und Busfahrer der Reiseauskunft vertrauen können. Kunden, die Rechte hätten und sich auf Bahn und Bus verlassen können, seien zufrieden. Das sei die Grundlage für steigende Fahrgastzahlen. Nur so könne Bahn und Bus als umweltschonende Verkehrsmittel das Auto ersetzen, hieß es vom VCD.

Der Kunde müsse bei Verspätungen ab einer halben Stunde Entschädigung bekommen. Das Gleiche gelte, wenn der Bus oder die Bahn ganz ausfalle. Im Herbst letzten Jahres hat die Bahn zwar einen Anspruch auf einen Reisegutschein eingeführt. Die Regelung gehe aber nicht weit genug, meint Daniel Kluge, Sprecher des Verkehrsclubs. Denn sie greift nur bei Verspätungen über einer Stunde und nur bei Zügen des Fernverkehrs. Zudem gibt es nur einen Rabatt von 20 Prozent den Fahrpreis, der ausschließlich beim Kauf einer neuen Fahrkarte am Schalter angerechnet werden kann. Beim Fahrkartenkauf am Automaten oder im Internet ist eine Nutzung des Gutscheins nicht möglich; Fahrgäste müssen sich also zwischen der Nutzung von Rabatten und der Nutzung des Verspätungsgutscheins entscheiden. Kurze Fristen für die Einlösung machten das Einlösen der Rabatte zudem kompliziert und aufwendig, kritisierte Kluge. Zudem fehlten Regelungen, die über die gesamte Reisestrecke gelten.

Die Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen sieht unterschiedliche Entschädigungen für Bus und Bahn vor. Das müsse sich ändern, forderte der VCD. Für den gesamten Nah- und Fernverkehr müssten einheitliche Regeln gelten. In einem weiteren Schritt müssten auch Flüge, Fernbus- und Taxifahrten in die Regelungen einbezogen werden.

Nicht für alles könne die Bahn aber haftbar gemacht werden. Wenn ein Zug wegen einer Naturkatastrophe ausfalle oder wenn ein Unfall die Gleise blockiere, könne ein Unternehmen nicht haften. Das liege außerhalb des unternehmerischen Einflusses. Das berücksichtige die Initiative.

Die Deutsche Bahn kritisierte Höhns Vorschlag. Er stehe "im Widerspruch zu dem verkehrspolitischen Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu holen", weil die Entschädigungen über höhere Fahrpreise aufgefangen werden müssten. Höhn dagegen vertritt die Ansicht, drohende Ersatzzahlungen würden zu einer besseren Qualität führen und wieder mehr Menschen zum Umsteigen auf die Bahn bewegen.

Nordrhein-Westfalen will unter anderem den seit 1938 gültigen Haftungsausschluss für Bahnunternehmen aus der Eisenbahnverkehrsordnung. Dieser stammt aus einer Zeit, in die zivilen Züge des Staatsunternehmens Reichsbahn vermehrt durch Truppentransporte der Wehrmacht behindert wurden.