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Staatsschauspiel legt Berufung gegen "Weber"-Verbot ein

Dresden

Das Dresdner Staatsschauspiel legt Berufung gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts zum Verbot der "Weber"-Inszenierung ein. "Wir wollen nun das Rechtsmittel ausschöpfen und sind optimistisch, auch Recht zu bekommen", sagte der Geschäftsführende Direktor des Staatsschauspiels, Hergen Gräper, am Dienstag in der Landeshauptstadt.

Das Gericht hatte auf Antrag des lizenzhabenden Bühnenverlages Felix Bloch Erben in der vergangenen Woche eine weitere Aufführung der umstrittenen "Weber"-Inszenierung von Regisseur Volker Lösch untersagt. Mit dem Einfügen von Passagen eines "Chors der Arbeitslosen" verstoße das Theater gegen das Urheberrecht.

Nach Angaben des Staatsschauspiels hat der Verlag in einem Brief deutlich gemacht, dass es keine Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Lösung gebe.

Intendant Holk Freytag sagte, entgegen früherem Bekunden, das Theater möge auf den Verlag zugehen, bestätige das Schreiben von Felix Bloch Erben, dass der Verlag allen Argumenten gegenüber verschlossen sei. In dem Schreiben heiße es: "Die Texte von Gerhart Hauptmann müssen in Gänze herausgenommen werden - soviel ist es ja nicht."

Für den Vorsitzenden der Intendantengruppe im Deutschen Bühnenverein ist das Vorgehen des Bühnenverlags äußerst schwerwiegend. Felix Bloch Erben breche mit einem partnerschaftlichen Umgang, der zwischen den Theatern und den Verlagen gute Tradition sei. "Uneinsichtig, starrsinnig und dazu noch mit süffisantem Unterton versucht der Verlag, eine wichtige Inszenierung zu torpedieren, auf Kosten der Zuschauer", beklagte Freytag. Felix Bloch Erben erweise dem gemeinsamen Anliegen aller Theater und Verlage, lebensnahes, aktuelles und erfolgreiches Theater zu spielen, einen Bärendienst.