Nach Pharma-Gespräch
Festbeträge für "Scheininnovationen" bei Arzneimitteln bleiben erhalten
Innovationen können nach Auffassung der Bundesregierung allerdings nur gelingen, "wenn der Forschungs- und Entwicklungsaufwand angemessen in die von der Krankenversicherung bezahlten Preise einfließt." Die freie Preisfestsetzung für tatsächlich neuentwickelte, patentgeschützte Arzneimittel im deutschen Markt bleibe daher gewährleistet. Sofern es sich nicht um "Scheininnovationen" handelt.
Einsparungspotenziale fänden sich bei Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist. Hier seien Gespräche zwischen Fachleuten beider Seiten vereinbart worden, um die konkreten Modalitäten abzustimmen.
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Am 25. Jan. 2005 unter:
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« Vizechef der kurdischen Arbeiterpartei PKK festgenommen
Von Siemens bezahlte Politikerin legt wichtigste politische Ämter nieder »

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