"Gesetzliche Regelung erforderlich"

Stromnetze marode aber teurer

Die Kosten, die von den Stromversorgern für die Stromnetze angegeben werden, sind zur Zeit völlig losgelöst von ihren Investitionen in den Erhalt der Netze. Diese Ansicht vertrat der Bund der Energieverbraucher am Mittwoch. Seit 1998 seien die Kosten für die Netznutzung um das Dreifache gestiegen, die Investitionen in die Netze seien jedoch drastisch, teilweise auf ein Drittel, zurückgegangen. Der Verbraucherverband warnte in einem Schreiben an alle Abgeordneten des Bundestages, dass die Sicherheit und Preiswürdigkeit der Stromversorgung in Deutschland durch das neue Energiewirtschaftsgesetz gefährdet sei.

Vor der Energiemarktliberalisierung im Jahr 1998 hätten die Versorgungsunternehmen alle Kosten für das Stromnetz auf die Strompreise aufgeschlagen, so der Verband. Das habe die Strompreise nach oben getrieben, jedoch "auch die Netze gut und sicher gemacht".

Derzeit würden aber Netzkosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, wieviel in die Netze investiert werde. Von den Netznutzungsentgelten in Höhe von rund 18 Milliarden Euro jährlich werde nur ein geringer Teil - etwa zwei Milliarden Euro - in die Netze investiert.

"Die Verbraucher zahlen also heute mehr für die Netze und bekommen weniger Sicherheit dafür", erklärt der Bund der Energieverbraucher. Das sei Folge der fehlenden Regulierung und der Grund dafür, dass sowohl Netzqualität als auch Versorgungssicherheit in Deutschland drastisch gesunken seien. Mehrstündige regionale Stromausfälle, wie in der Region Trier am 2. September letzten Jahres, seien möglich, ohne dass der Netzbetreiber, in diesem Fall RWE, selbst nach monatelangen Untersuchungen die Ursache dafür habe finden können.

Auch eine unabhängige Untersuchung der SAG Netz und Energietechnik GmbH habe den gefährlich schlechten Zustand deutscher Netze bestätigt. Der Verbraucherverband prognostiziert, dass auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung diesen Zustand nicht ändern werde. Denn dieser regele an keiner Stelle, wie sicher denn die Leitungsnetze künftig sein müssen. Es gebe dafür auch keine annähernd befriedigende technische Norm.

Der Gesetzentwurf lege außerdem nicht fest, ob und was für Folgen Stromanbieter zu erwarten hätten, wenn die Qualität der Netze schlecht sei, für deren Erhaltung sie jahrelang bezahlt wurden. Die Abgeordneten wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Versorgungsqualität im Gesetz klar definiert wird und die Netzbetreiber zu deren Einhaltung verpflichtet werden. Andernfalls ließen sich Netzentgelte nicht festlegen, weil die zu erbringende Leistung unbestimmt bleibe. Der Bund der Energieverbraucher erklärte, anders als derzeit müssten künftig "die Netzbetreiber finanziell für die Folgen schlechter Netzqualität haften und nicht die Verbraucher."

"Die Netzbetreiber müssen für deren Nichteinhaltung mit ihrem Gewinn haften und dürfen die Ausfallkosten nicht auf die Verbraucher umwälzen", forderte Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. Investitionen in die Stromnetze werde es nicht geben, wenn man den Netzbetreibern "noch höhere" Netznutzungsentgelte zubillige. Auch eine Bemessung der Netzentgelte an den tatsächlichen Investitionen führe zu "überhöhten und überflüssigen" Ausgaben.

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