"Gesetz nicht zur Kenntnis genommen"
Krankenhausärzte klagen über unzumutbare Arbeitsbedingungen
Seit dem 1. Januar 2004 wertet das Arbeitszeitgesetz den Bereitschaftsdienst nicht mehr als Ruhe-, sondern als Arbeitszeit, erläuterte Montgomery. Damit sollen überlange Arbeitszeiten von Ärzten vermieden werden.
Der Verbandsvorsitzende warf den Klinikarbeitgebern vor, diese Arbeitsschutzinteressen der Ärzte zu ignorieren. Das Gesetz werde nicht zur Kenntnis genommen und die Arbeitgeber verweigerten sich zudem einem Arbeitszeittarifvertrag für Klinikärzte, kritisierte er. In einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fordert der Verband daher eine Kampagne der Gewerbeaufsicht für Krankenhäuser, mit der bessere Lösungen gefunden werden sollen.
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Am 27. Jan. 2005 unter:
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