Diskussionspapier im Internet

Bundeskartellamt stellt Lösung für Wettbewerb auf dem Gasmarkt vor

Langfristige Verträge zwischen kommunalen Energieversorgern und Gaslieferanten verhindern, dass der deutsche Gasmarkt offen für andere in- und ausländische Lieferanten ist. Das Bundeskartellamt stellt seine eigene Lösungsstrategie für einen fairen Gas-Wettbewerb vor: Ein etablierte Stromunternehmen müsse sein Netz für ein "angemessenes Entgelt" anderen Gasunternehmen öffnen. Speziell Stadtwerke dürften keine Verträge schließen, bei denen ein einziger Gaslieferant langfristig den Energiebedarf einer Stadt decke. Dadurch könne keine neuen Gasanbieter in den Wettbewerb einsteigen. Die "Marktbeteiligten sowie die interessierte Fachöffentlichkeit" können bis Ende Februar 2005 im Internet Kritik und Gegenvorschläge zu den Kriterien des Bundeskartellamtes machen.

Es gebe keinen Wettbewerb, wenn ein Gaslieferant über zwei Jahre 80 Prozent des Energiebedarfs einer Stadt decke. Solche langfristige Verträge zwischen den Stadtwerken und den Gasunternehmen seien "ebenso unzulässig", wenn Lieferverträge über vier Jahre die Hälfte des Energiebedarfs stellen. Diese Art Verträge hätten "Abschottungseffekt", gibt das Bundeskartellamt an.

Um einen Scheinwettbewerb zu verhindern, müssten konkrete Kriterien gelten: In den Verträgen dürfte kein fiktiv veranschlagter Energiebedarf stehen, sondern der tatsächliche Bedarf; Mehrere Lieferverträge zwischen einem Gaslieferanten und einem Abnehmer müssten als ein Vertrag gelten und nicht als scheinbarer Wettbewerb; Automatische Vertragsverlängerungen dürften nicht mehr gelten.

"Ebenfalls als kartellrechtlich unzulässig§" gelten so genannte "englische Klauseln": Wirbt ein neuer Gaslieferant mit billigeren Preisen, habe das Stadtwerk oft seinem Vertragspartner das Konkurrenz-Angebot vorgelegt. Damit erhielt der alte Gaslieferant die Möglichkeit ein ähnliches Angebot wie der Konkurrent zu machen und sicherte sich erneut den Gas-Markt.

Die Liberalisierung würde nur dann Erfolg haben, wenn neue Gaslieferanten die alten Netze zu nachvollziehbaren Preisen nutzen könnten und "zweitens auch ausreichende Nachfragemengen im Wettbewerb zur Verfügung stehen", sagt Kartellamtspräsident Ulf Böge. "Ohne eine Lockerung der langfristigen Bezugsbindungen läuft die Durchleitungsregulierung ins Leere."

Die "Beurteilungsgrundsätzen zu langfristigen Gasverträgen" beruhen auf den Ermittlungs-Verfahren des Kartellamtes gegen 16 Ferngasunternehmen. Das Diskussionspapier soll ein Zeichen setzten. Denn fairer Wettbewerbs auf dem Gassektor gehe auch im siebten Jahr nach der Liberalisierung nur schleppend voran, sagt Böge.

Gleichzeitig betont das Bundeskartellamt, dass die Kritik sich auf den deutschen Engergiemarkt beschränke. Es gehe nicht um langfristige Verträge zwischen ausländischen Gasimporteuren und inländischen Gaslieferanten. Denn das bedürfe langfristige Planung, sagte die Sprecherin Anja Scheidgen an.

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