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Gericht zweifelt Lärmberechnung für "Bombodrom" an

Weiterer Erfolg

Die Gegner des so genannten "Bombodroms" bei Wittstock haben vor Gericht einen weiteren Sieg errungen. Im Eilverfahren der Gemeinde Lärz in Mecklenburg-Vorpommern kam das Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) am letzten Mittwoch in Frankfurt (Oder) zu dem Schluss, dass die Lärmberechnung des Verteidigungsministeriums für den Flugbetrieb am Truppenübungsplatz bei Wittstock "erheblichen Zweifeln unterliegt", wie Kläger-Anwalt Reiner Geulen in Berlin mitteilte.

Das Gericht habe zudem betont, dass die Lärmberechnung nicht das wirkliche Ausmaß der Belastungen der Bevölkerung zum Ausdruck bringe. Geulen forderte Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) auf, von der Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes im nordwestlichen Brandenburg nun endgültig Abstand zu nehmen.