"Unübersehbare Rechtsprechung"

Richterbund kritisiert Antidiskriminierungsgesetz

Der Deutsche Richterbund lehnt das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz ab. "Das Gesetz wird zu unendlichen juristischen und administrativen Schwierigkeiten führen", sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, der "Berliner Zeitung". Er mahnte: "Eine schier unübersehbare Rechtsprechung könnte zu einem Mehr an Diskriminierung führen." Arenhövel verwies darauf, dass es schwierig sei, die Grenze zwischen berechtigter Ablehnung und Diskriminierung zu ziehen.

Zudem stelle das Gesetz die Beweislast auf den Kopf, kritisierte der Vorsitzende. Der Ablehnende müsse belegen, dass keine Benachteiligung erfolgt sei.

In der vergangenen Woche war das Gesetz im Bundestag beraten worden. Es soll Diskriminierungen wegen Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung, wegen des Alters, Geschlechts und Behinderung unterbinden. Ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wird verankert. "Es kann nicht Aufgabe eines Gesetzes sein, alle Lebensbereiche zu regeln", kritisierte Arenhövel. Er sprach sich dafür aus, nur die EU-Richtlinie umzusetzen, die Diskriminierung wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft untersagt.

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