"Unübersehbare Rechtsprechung"
Richterbund kritisiert Antidiskriminierungsgesetz
Zudem stelle das Gesetz die Beweislast auf den Kopf, kritisierte der Vorsitzende. Der Ablehnende müsse belegen, dass keine Benachteiligung erfolgt sei.
In der vergangenen Woche war das Gesetz im Bundestag beraten worden. Es soll Diskriminierungen wegen Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung, wegen des Alters, Geschlechts und Behinderung unterbinden. Ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wird verankert. "Es kann nicht Aufgabe eines Gesetzes sein, alle Lebensbereiche zu regeln", kritisierte Arenhövel. Er sprach sich dafür aus, nur die EU-Richtlinie umzusetzen, die Diskriminierung wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft untersagt.
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Am 31. Jan. 2005 unter:
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« Junge Politiker parteiübergreifend für neue Umverteilungspolitik
Hohe Atomstrom-Produktion zu Lasten der Sicherheit »

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