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Gasunternehmen versuchen Billigkeitsforderung zu umgehen

Gaspreiserhöhung

Die deutschen Gasversorger versuchen offenbar ihren Kunden den Nachweis der sogenannten "Billigkeit" ihrer Gaspreiserhöhungen zu verweigern. Laut Auskünften der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein scheine bundesweit "auf breiter Front" große Einigkeit unter den Gasversorgern zu herrschen. So sei der Verbraucherzentrale auch nach Gesprächen mit Verbraucherzentralen der anderer Bundesländer kein einziger Fall bekannt, in dem der Aufforderung zum Nachweis der Billigkeit nachgekommen wäre. Viele Kunden fühlten sich von ihren Gasversorgern überhaupt nicht ernst genommen und seien verärgert über deren Verhalten. Der Nachweis der Billigkeit bei einseitigen Preiserhöhungen ist nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Recht des Verbrauchers. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sah es im Falle der Preiserhöhungen beim größten deutschen Gasimporteur Ruhrgas schon im Oktober als erwiesen an, dass diese nicht zur Kostendeckung sondern zur Gewinnsteigerung dienten.

Margrit Hintz, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärte, die Gasversorger beriefen sich im Allgemeinen auf eine Ölpreis-Bindung, für die den Verbraucherzentralen trotz Nachfragen "keine Beweise bekannt" seien. Den Verbrauchern falle nun negativ auf, dass die Aktienkurse der Gasversorger aufgrund von Gewinnen und Gewinnprognosen stetig steige, während der Verbraucher immer höhere Kosten zu tragen hätte.

Zu den Versuchen den Billigkeitsnachweis zu umgehen, kämen Versuche hinzu "auf alle möglichen Weisen Druck auf die Kunden auszuüben", sagte Hintz. So habe beispielsweise E.ON Hanse in einem Schreiben Ende Dezember 2004 auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes verwiesen, und behauptet in dieser habe das Bundeskartellamt "die Gaspreiserhöhung von E.ON-Hanse als angemessen bestätigt."

Tatsächlich ging es bei dem erwähnten Beschluss nur um die Frage gegen welche Gasversorger wegen des Verdachts der Preisabsprache ermittelt werden solle. Kartellamtschef Böge selbst hatte mehr als eine Woche vor dem Brief der E.ON Hanse auf einer Pressekonferenz geäußert, das zivilrechtliche Billigkeit und Kartellrecht unabhängig voneinander sei. E.ON Hanse war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.