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Kontroversen über geplantes Verbot von Vaterschaftstests

Gendiagnostikgesetz

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stößt mit ihrer Initiative, heimliche Vaterschaftstests verbieten zu lassen, auf Widerstand beim grünen Koalitionspartner. Deren Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie werde der vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet. Der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Ulf Gerder, wies auf Anfrage von ngo-online hingegen darauf hin, dass mit dem geplanten Gendiagnostik-Gesetz der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach informationeller Selbstbestimmung Rechnung getragen werde. Mit Gentests würden hochsensible Daten gewonnnen, so Gerder, und der Staat sei verpflichtet, die Bürger davor zu schützen, dass diese Daten gegen den eigenen Willen erhoben werden.

Die Grünen-Politikerin Göring-Eckardt argumentiert, falls sich der "Kuckuckskind"-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden. Sie müssten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der Vater sind. Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärt, seine Partei halte vor allem die vorgesehenen Strafen für "verfehlt".

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann griff in der "Bild"-Zeitung Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) an, die Gentests künftig nur noch mit Erlaubnis der Frau ermöglichen will. Das Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages sagte: "Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd."

FDP: Heimliche Tests dienen dem Familienfrieden

Auch die FDP verteidigte diskrete Vaterschaftstests. Familien-Experte Klaus Haupt sagte der Zeitung: "Es liegt nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifelt oder gar klagen muss. Ein heimlicher Test kann den Klageweg vermeiden und dient damit dem Familienfrieden."

Der mit 3000 Mitgliedern bundesweit tätige Verein "Väteraufbruch e. V." kritisierte die Pläne ebenfalls scharf. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel sagte: "Das Verbot stellt die Lügen der Mütter unter staatlichen Schutz."

Gerder: Sensible Gendaten stehen auch in der Verbrechensbekämfung unter richterlichem Vorbehalt

Zypries hatte angekündigt, mit dem Gesetz noch in diesem Jahr alle heimlichen Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Labors und Väter, die heimliche Tests durchführen oder in Auftrag geben, sollen demnach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Nach Angaben von Ministeriumssprecher Gerder geht es beim Gendiagnostik-Gesetz im Kern jedoch nicht um Vaterschaftstests. Vielmehr gehe es darum, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfassend Rechnung zu tragen. Mit der Aussage, ein Vaterschaftstest tue keinem weh und nütze dem Familienfrieden, könne man nicht argumentieren. Schließlich stünden auch Gentests in der Verbrechensbekämpfung zu Recht unter richterlichem Vorbehalt.

Es handle sich nach Auffassung des Bundesjustizministeriums um hochsensible Daten. Heute sei es sehr leicht, so Gerder, ein genetisches Analyselabor aufzubauen und an derartige Daten heranzukommen. Daher müsse der Staat seiner Schutzpflicht für die Bevölkerung nachkommen.