EU-Recht
Kabinett beschließt Reduzierung von Stickoxiden und Partikeln
Mit der Änderung einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz sollen die Abgasgrenzwerte für mobile Maschinen mit Dieselmotoren und einer Nutzleistung von mehr als 19 Kilowatt (ca. 26 PS) im Zeitraum zwischen 2005 und 2014 schrittweise verschärft werden. Zudem werden erstmals für Lokomotiven und Triebwagen verbindliche Abgasgrenzwerte in zwei Stufen zwischen 2006 und 2012 festgeschrieben.
Mit den neuen Abgasgrenzwerten werde eine erhebliche Senkung der Partikel- und Stickoxidemissionen bei mobilen Maschinen erreicht. Es sei damit zu rechnen, dass die Luftbelastung durch diese Geräte bereits bis zum Jahr 2015 um knapp die Hälfte bei Stickoxiden und um deutlich mehr als die Hälfte bei Partikeln gesenkt werde, teilte das Umweltministerium mit.
Die Verordnung sei ein wichtiger Schritt zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Luft, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Die Stickoxidemissionen der mobilen Maschinen betrügen heute fast ein Viertel derjenigen des Straßenverkehrs. Die Partikelemissionen seien fast ebenso hoch wie die durch den Straßenverkehr verursachten Emissionen.
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Am 17. Feb. 2005 unter:
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