In preußischer Tradition

Bund übernimmt Akademie der Künste

Der Bund übernimmt die Trägerschaft der Akademie der Künste. Mit der Kanzlermehrheit wies die rot-grüne Koalition im Bundestag am Freitag den Einspruch des Bundesrats gegen das entsprechende Gesetz zurück. Damit tritt die bundesunmittelbare Körperschaft an die Stelle der bisherigen, von den Ländern Brandenburg und Berlin getragenen Akademie.

Sie setzt die Tradition der 1696 in Preußen gegründeten Akademie der Künste fort und soll der "Repräsentation des Gesamtstaates auf dem Gebiet der Kunst und Kultur" dienen sowie die Bundesrepublik auf diesen Gebieten beraten.

Mit der Übernahme, über die zwischen Bundesregierung, Berliner Senat und Brandenburger Landesregierung Einvernehmen besteht, soll der Berliner Kulturhaushalt mit dem Ziel entlastet werden, den Erhalt der drei Opern in der Hauptstadt zu sichern. Die Unions-dominierte Länderkammer hatte kritisiert, dass der Bund für die Akademie der Künste keine Gesetzgebungskompetenz habe.

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