"Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz"
Wehrdienst verweigern wird schwerer
Bisher sei der Wehrdienst effektiv verweigert worden, wenn der Wehrpflichtige zur Musterung nicht erschienen ist, sagt die antimilitaristische Organisation. Diese Art Wehrdienstverweigerung sei durch das neue Gesetz "ausgehebelt" worden. Wenn der Wehrpflichtige nicht erscheine, könnten seine Grunddaten wie Geburtsdatum und Wohnort Maßstab zur "Tauglichkeit" sein. Neben den Grunddaten können auch "auffallende" Daten eingesehen werden. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn der künftige Wehrpflichtige auf einer Demonstration auffällig geworden sei.
Neben der Tauglichkeitsprüfung sei der Ausnahmezustand auf eine weitere Sicherheitsstufe erweitert worden. Von den drei Abstufungen: "Verteidigungsfall", "Spannungsfall" - der den "Bündnisfall" einschließe - und den Bereitschaftsfall gelten die beiden ersten als Befugnis, einen unbefristeten Waffendienst bis zum 60. Lebensjahr einzufordern.
Der Ausnahmezustand im "Verteidigungsfall" beruhe darauf, dass die Bundesrepublik "mit Waffengewalt" angegriffen werde oder ein solcher Angriff unmittelbar drohe. Beim "Spannungsfall" hingegen gelte der Ausnahmezustand schon dann, wenn einem der Bündnispartner der NATO oder der EU eine militärische Gefahr oder ein Angriff drohe. Seit September 2001 habe der NATO-Rat den "Bündnisfall" festgelegt. Dieser sei bis heute nicht aufgehoben worden. Die Bundesregierung müsse dem Ausnahmezustand zustimmen. Sie habe das Gesetz in den Bundestag eingebracht.
Damit würden die Wehrpflichtige "in einem noch stärkeren Maße zu einer Personalersatzmasse", auf die die Bundeswehr nach Bedarf zurückgreifen könne, sagt der Sprecher der Kampagne Ralf Siemens. Die Wehrpflicht werde von der "Pflicht zur Landesverteidigung" entkoppelt und die militärische Rekrutierung für Auslandseinsätze erleichtert.
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Am 18. Feb. 2005 unter:
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