Vereinfachtes Zustimmungsverfahren
Auslandseinsätze der Bundeswehr künftig erleichtert
Der Bundestag bleibt weiter letzte Instanz, um Bundeswehreinsätze im Ausland zu legitimieren oder zu blockieren. Vorgesehen ist, dass die Bundesregierung dem Parlament für neue, große Auslandseinsätze deutscher Soldaten einen Antrag vorlegen muss.
Für andere Einsätze wird ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, bei dem eine Widerspruchsfrist von einer Woche gilt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht mindestens eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten dem widersprechen. Für Einsätze bei Gefahr im Verzuge muss nachträglich eine Parlamentszustimmung eingeholt werden.
Wehrpflicht im Spannungsfall bis 60
Im Spannungs- und Verteidigungsfall können Reservisten künftig generell bis zum Ende des 60. Lebensjahres einberufen werden. Das sieht ein Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte vor, das der Bundestag am Donnerstag in Berlin beschloss. An der Altersgrenze in Friedenszeiten ändert sich nicht: Für gediente Unteroffiziere und Offiziere endet die Wehrpflicht weiterhin mit 60, für Mannschaftsdienstgrade mit 45 Jahren.
Eingeführt wird die Verpflichtung zur "Hilfeleistung im Inland" als neue Wehrdienstart. Damit können gediente Wehrpflichtige im Rahmen der Amtshilfe oder zur Hilfeleistung bei Naturkatastrophen sowie in besonders schweren Unglücksfällen besser herangezogen werden. Die in solchen Fällen bislang nur mögliche Einberufung zu einer Wehrübung ist nicht mehr erforderlich. Ferner wird zur Attraktivitätssteigerung der Reserveoffizierslaufbahn ein Zuschlag von 1500 Euro eingeführt.
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Am 18. Feb. 2005 unter:
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