Weltinformationsgipfel
Freier Informationsfluss im Internet stärkt Meinungsfreiheit
Die Menschenrechtsorganisation fordert im Einzelnen: Jegliche Gesetzgebung, die den Informationsfluss im Internet betrifft, muss auf Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zur freien Meinungsäußerung beruhen. Nur die Internetnutzer selber sollen darüber entscheiden, welche Informationen sie im Netz aufrufen. Filter, sei es von staatlicher - wie etwa in China und Vietnam - oder privater Seite, sind nicht akzeptabel. Sie verstießen gegen das Prinzip des freien Informationsflusses.
Auf keinen Fall dürfe ein Provider entscheiden, ob eine Website geschlossen werden muss, selbst wenn sie illegal ist. Für das Schließen einer Seite ist aus Sicht von Reporter ohne Grenzen unbedingt ein richterlicher Beschluss notwendig. Dies sieht die Gesetzgebung der EU derzeit nicht vor. Die richterlichen Kompetenzen eines Staates, sei es zivil- oder strafrechtlich, dürfen nur Internetseiten aus dem eigenen Land betreffen.
So befand in 2002 ein australisches Gericht, dass der Autor eines Artikels auf einer US-amerikanischen Seite in Australien wegen Verleumdung angeklagt werden darf - dort war die Gesetzgebung für den Kläger offensichtlich besonders günstig. Die Seite sei in Australien abrufbar, lautete die Begründung des Gerichtes. Auch Internetautoren wie Weblogger und Verfasser persönlicher Seiten sollen den gleichen Schutz und die gleichen Rechte nach Artikel 19 genießen, wie professionelle Journalisten. Denn auch Internetautoren machen Gebrauch von dem Menschenrecht auf freie Information und freie Meinungsäußerung.
Der Weltinformationsgipfel selbst wird vom 16. bis 18. November in Tunis stattfinden.
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Am 18. Feb. 2005 unter:
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