Geldgeber unbekannt

Gericht deutet Verurteilung im CDU-Schwarzgeldprozess an

Im Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeldaffäre deutet sich eine Verurteilung der drei Angeklagten an. In einem Rechtsgespräch vor dem Wiesbadener Landgericht bejahte der Vorsitzende Richter Rolf Vogel am Dienstag die Frage nach einem möglichen Vermögensschaden für die CDU als Folge des Handelns der Angeklagten Manfred Kanther, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und Horst Weyrauch. Er reagierte damit auf eine Bitte der Verteidigung um ein so genanntes Zwischenurteil. Kanther soll laut Anklage Ende Dezember 1983 von Konten der CDU Hessen in Deutschland 20,8 Millionen Mark abgehoben und in der Schweiz eingezahlt haben, um eine Veröffentlichung des Vermögens in den ab 1984 nach dem Parteiengesetz zu erstellenden Rechenschaftsberichten zu umgehen. Bis heute ist öffentlich nicht bekannt, welche vermögenden Personen oder Institutionen der Hessen-CDU die Millionen gespendet haben.

In dem Verfahren müssen sich der frühere Bundesinnenminister und langjährige hessische CDU-Generalsekretär Kanther sowie der ehemalige Landesschatzmeister Prinz zu Sayn-Wittgenstein wegen Untreue zu Lasten der eigenen Partei verantworten. Ex-CDU-Finanzberater Weyrauch ist wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Hintergrund ist die Verlagerung von knapp 21 Millionen Mark (10,6 Millionen Euro) Parteivermögen Ende 1983 ins Ausland und der Rücktransfer in den 16 Folgejahren an den Büchern der Partei vorbei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das Parteivermögen den zuständigen CDU-Gremien vorenthalten und es damit gefährdet zu haben.

Zu der für eine mögliche Verjährung wichtigen Frage, ob es sich um mehrere Handlungen oder eine einheitliche Tat über Jahre hinweg gehandelt habe, sagte der Vorsitzende Richter: "Es ist von einer einheitlichen Tat auszugehen." Die getarnten Rückflüsse des ins Ausland verlagerten Parteivermögens seien "per se nicht" einzelne Taten.

Wirtschaftsstrafkammer hat Verfahren erst auf Druck eröffnet

Die verhandelnde Wirtschaftsstrafkammer, die die Eröffnung des Untreueprozesses zunächst abgelehnt hatte, schwenkte damit auf die Linie des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main ein, das die Eröffnung erzwungen hatte.

Auf die Frage, ob das Gericht das zur Verhandlung stehende Tun als aktives Handeln oder Unterlassungstaten der Angeklagten werte, antwortete Vogel, es gebe "keinen Hinweis" auf Unterlassung. Vielmehr sei bei einer Gesamtbetrachtung der gesamten Tat eher von "aktivem Tun" auszugehen.

Wittgensteins Verteidiger Wolf Schiller stellte zwei bereits angekündigte Beweisanträge. Zum einen soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, das die Kosten für die Vermögensverwaltung im Ausland beleuchtet.

Im zweiten Antrag geht es um den vom Bundesverfassungsgericht gebilligten "Thierse-Bescheid", mit dem Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) von der Bundes-CDU 21 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung wegen des Schwarzgeld-Skandals der Hessen-CDU zurückgefordert hatte. Dazu will der Verteidiger eine Reihe von Dokumenten in die Beweisaufnahme einführen und einen Sachverständigen als Zeugen hören, um eine andere Einschätzung als die der Karlsruher Richter zu dem Bescheid zu untermauern.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!