Geldgeber unbekannt
Gericht deutet Verurteilung im CDU-Schwarzgeldprozess an
In dem Verfahren müssen sich der frühere Bundesinnenminister und langjährige hessische CDU-Generalsekretär Kanther sowie der ehemalige Landesschatzmeister Prinz zu Sayn-Wittgenstein wegen Untreue zu Lasten der eigenen Partei verantworten. Ex-CDU-Finanzberater Weyrauch ist wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Hintergrund ist die Verlagerung von knapp 21 Millionen Mark (10,6 Millionen Euro) Parteivermögen Ende 1983 ins Ausland und der Rücktransfer in den 16 Folgejahren an den Büchern der Partei vorbei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das Parteivermögen den zuständigen CDU-Gremien vorenthalten und es damit gefährdet zu haben.
Zu der für eine mögliche Verjährung wichtigen Frage, ob es sich um mehrere Handlungen oder eine einheitliche Tat über Jahre hinweg gehandelt habe, sagte der Vorsitzende Richter: "Es ist von einer einheitlichen Tat auszugehen." Die getarnten Rückflüsse des ins Ausland verlagerten Parteivermögens seien "per se nicht" einzelne Taten.
Wirtschaftsstrafkammer hat Verfahren erst auf Druck eröffnet
Die verhandelnde Wirtschaftsstrafkammer, die die Eröffnung des Untreueprozesses zunächst abgelehnt hatte, schwenkte damit auf die Linie des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main ein, das die Eröffnung erzwungen hatte.
Auf die Frage, ob das Gericht das zur Verhandlung stehende Tun als aktives Handeln oder Unterlassungstaten der Angeklagten werte, antwortete Vogel, es gebe "keinen Hinweis" auf Unterlassung. Vielmehr sei bei einer Gesamtbetrachtung der gesamten Tat eher von "aktivem Tun" auszugehen.
Wittgensteins Verteidiger Wolf Schiller stellte zwei bereits angekündigte Beweisanträge. Zum einen soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, das die Kosten für die Vermögensverwaltung im Ausland beleuchtet.
Im zweiten Antrag geht es um den vom Bundesverfassungsgericht gebilligten "Thierse-Bescheid", mit dem Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) von der Bundes-CDU 21 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung wegen des Schwarzgeld-Skandals der Hessen-CDU zurückgefordert hatte. Dazu will der Verteidiger eine Reihe von Dokumenten in die Beweisaufnahme einführen und einen Sachverständigen als Zeugen hören, um eine andere Einschätzung als die der Karlsruher Richter zu dem Bescheid zu untermauern.
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Am 02. Feb. 2005 unter:
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