Großflughafen Berlin-Brandenburg
Anti-Korruptionsvertrag soll Bestechung bei Flughafenbau vorbeugen
Der Vertrag enthalte klare Regeln und Verpflichtungen des Auftraggebers und der Bieter beziehungsweise Auftragnehmer, damit die Geschäfte vollständig und transparent seien. Er enthalte auch Sanktionen, wenn es zu Korruption, Bestechung, und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen komme, heißt es in der öffentlichen Stellungnahme.
Verstoße ein Bauunternehmer im Auftrag der "Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH" schon während des Auswahlverfahrens gegen die Regelungen des Korruptions-Vertrages, könne er vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Flughafen GmbH könne auch Aufträge kündigen, wenn erst hinterher Korruption aufgedeckt werde. Dann drohten dem Bauunternehmen erhebliche Strafen, einschließlich eines pauschalisierten Schadensersatzes von bis zu fünf Prozent der Auftragssumme. Im Einzelfall seien höhere Schadensersatzforderungen möglich.
Zusätzlich können Bieter, die den Integritätsvertrag nicht einhalten, auf Jahre von Aufträgen der "Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH" ausgeschlossen werden. Wer einen Bauauftrag erhalte, verpflichte sich auch, dass "nachbeauftragte" Unternehmen die Regeln einhalten.
Der Vertrag sei ein klares Zeichen für einen fairen Wettbewerb, sagte Thomas Weyer von der "Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH". "Wir als Unternehmen halten uns strikt an die geltenden Vergaberichtlinien." Das soll die Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation "Transparency International" zeigen.
"Das Konzept des Integritätsvertrages hat sich in einer Reihe anderer Länder bewährt", sagt Michael Wiehen, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH sich entschieden hat, beim größten und wichtigsten Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands auf Transparenz und den aktiven Kampf gegen Korruption zu setzen."
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Am 02. Feb. 2005 unter:
justizStichworte:
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