Versammlungsrecht

AtomkraftgegnerInnen wollen sich das Demonstrieren nicht verbieten lassen

Am 22. Februar wird vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg die Rechtmäßigkeit von Versammlungsverboten beim Atommülltransport ins Zwischenlager Gorleben aus dem Jahr 2002 verhandelt. Es geht um die von der Bezirksregierung Lüneburg seit einigen Jahren regelmäßig verhängte Allgemeinverfügung, die das Versammlungsrecht empfindlich einschränkt und beispielsweise Demonstrationszüge und Kundgebungen in einem Korridor von 50 Metern links und rechts der Transportstrecke verbietet.

Im November 2002 haben AktivistInnen aus dem Umfeld von X-tausendmal quer unter dem Motto "Wir sind so frei" gegen die ausufernden Demonstrationsverbote bei Castor-Transporten protestiert. Sie wollten mehrere Tage lang jeweils von Siemen über Groß-Gusborn nach Klein-Gusborn/Landkreis Lüchow-Dannenberg ziehen und dabei ab Groß-Gusborn auch die Transportstrecke betreten.

Am 10. November war der Demonstrationszug offenbar noch erlaubt. Am 11. November jedoch wurde den AktivistInnen aus dem Umfeld des atomkritischen Bündnisses "X-tausendmal quer" das Versammeln auf der Transportstrecke nicht mehr gestattet. "Das, obwohl es ihre erklärte Absicht nicht war, den zum damaligen Zeitpunkt noch sehr fernen Castor-Transport zu blockieren, sondern eben jene Versammlungsverbote zu thematisieren, mit denen sich AtomkraftgegnerInnen im Wendland seit Jahren konfrontiert sehen", schreiben die Atomkraftgegner in einer Pressemitteilung.

Die AktivistInnen wollten sich ihr Recht jedoch nicht nehmen lassen und gingen trotz des Verbotes, von der Polizei ungehindert, in Groß-Gusborn auf die Transportstrecke. Daraufhin wurden die noch ausstehenden Demonstrationen an den Folgetagen kurzerhand verboten. Nach Auffassung der Bezirksregierung lässt die Allgemeinverfügung keinen Raum für die Genehmigung von Versammlungen auf der Transportstrecke, unabhängig davon, ob von der einzelnen Versammlung eine konkrete Gefahr für Ordnung und Sicherheit ausgeht oder nicht. Die Bezirksregierung beruft sich in ihren Verbotsbegründungen offenbar immer wieder auf ihre eigene Allgemeinverfügung.

Holger-Isabelle Jänicke von "X-tausendmal quer" hat Klage gegen diese Allgemeinverfügung eingereicht: "Die Bezirksregierung versucht seit Jahren, aus gewaltfreien Aktionen und Willensbekundungen von AtomkraftgegnerInnen ein völlig unverhältnismäßiges Gefahrenpotenzial zu konstruieren, um die Allgemeinverfügungen zu legitimieren. Der reibungslose Ablauf des Castor-Transportes ist der Bezirksregierung wichtiger als die Grundrechte der Bürger."

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