Meinungsfreiheit in Togo
Von zehn gesperrten Sendern dürfen sieben wieder nachreden
Ob auch die drei anderen Radiosender wieder auf Sendung gehen dürfen, hänge offensichtlich davon ab, ob sie ihre Beschwerde gegen die Schließung zurückziehen, sagte der Journalistenverband. Die Sender hatten gegenüber dem "Hohen Rat für Funkwesen und Kommunikation" in Togo beklagt, dass der Vorwurf der Volksverhetzung auf einem noch nicht geltenen Mediengesetz beruhe.
"Wir fordern die Wiedereröffnung aller togolesischen Medien, und wir werden die Beziehungen zwischen der Regierung, dem Hohen Rat für Funkwesen und Kommunikation und den Journalisten genau beobachten", so Reporter ohne Grenzen.
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Am 22. Feb. 2005 unter:
politikStichworte:
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