Bundestagsantrag
Union will Hürden für kleine Parteien bei Bundestagswahl anheben
In der Debatte verwies der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl darauf, dass die Zahl der so genannten Grundmandate seit der deutschen Einheit unverändert geblieben sei, obwohl sich damals die Zahl der Wahlberechtigten erhöht habe. So hätten 1998 schon mit rund 180.000 Erststimmen drei Wahlkreismandate gewonnen werden können, während das Fünf-Prozent-Quorum erst mit mehr als 2,35 Millionen Zweitstimmen erfüllt worden sei. Notwendig sei eine Annäherung der Grundmandatklausel an die Fünf-Prozent-Klausel.
Die SPD-Abgeordnete Barbara Wittig betonte, der Unions-Vorstoß sei sowohl verfassungs- als auch wahlrechtlich kaum zu begründen. Laut Bundesverfassungsgericht sei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Zahl der Grundmandate auch nach der Wiedervereinigung nicht erhöht habe. Auch der CDU/CSU sei bereits seit 1990 bekannt, dass die Zahl der Wahlberechtigten gestiegen sei.
Die Grünen-Innenexpertin Silke Stokar hob hervor, das die Grundmandatsregelung eine "Minderheitenschutzklausel" sei. Die Hürden für entsprechende Parteien sollten nicht erhöht werden.
Der FDP-Parlamentarier Jörg van Essen sagte, für kleine Parteien sei es "außerordentlich schwierig", ein Direktmandat zu erringen. Wenn eine politische Kraft drei solcher Mandate erlange, müsse sie auch über ein entsprechendes Gewicht verfügen. Diese Hürde sei schon jetzt hoch. Er sehe daher keine Notwendigkeit, die Zahl der Grundmandate anzuheben.
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Am 25. Feb. 2005 unter:
politikStichworte:
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