"Vermeidung unbilliger Härten"

Bundestag lockert Wohnort-Zuweisung bei Spätaussiedlern

Die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler kann künftig in Härtefällen noch nachträglich geändert werden. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Als Härtefall gilt beispielsweise, wenn Ehepartner oder Eltern und ihre minderjährigen Kinder auf Grund der Wohnort-Zuweisungen in verschiedenen Städten wohnen.

Mit der Neuregelung soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 umgesetzt werden, in dem eine Vermeidung unbilliger Härten für Spätaussiedler angemahnt worden war. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Unions-dominierte Länderkammer wird sich voraussichtlich am 18. Februar mit der Vorlage befassen.

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