Befreiung von Zuzahlungen

Verbraucherzentrale empfiehlt Aufstellung der eigenen Arzt-Zuzahlungen

Ob beim Arzt, Physiotherapeuten oder in der Apotheke, fast überall müssen gesetzlich Versicherte über 18 Jahre einen Eigenanteil an den Kosten tragen. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen für das Kalenderjahr befreien lassen. "Quittungs- oder Zuzahlungshefte von Krankenkassen oder Apotheken erleichtern den Überblick über das eigene Zuzahlungskonto", rät Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. So beträgt zum Beispiel bei einem Single mit 18.000 Euro Bruttoverdienst und ohne weiteren Einkünften die persönliche Zuzahlungsgrenze 360 Euro. Chronisch Kranke und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen haben maximal ein Prozent zu tragen.

Um sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen, muss der Versicherte der Krankenkasse die Eigenbeteiligungen nachweisen. Wer davon ausgeht, dass er die Belastungsgrenze sicher überschreiten wird, sollte versuchen, sich schon Anfang des Jahres befreien zu lassen, raten die Verrbaucherschützer. Er hat dann im Vorfeld den Gesamtbetrag bis zur Belastungsgrenze zu entrichten. Für Heimbewohner gelten seit diesem Jahr gesonderte Zuzahlungsregelungen.

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