Bundeskriminalamt
"Die DNA-Analyse entlastet Unschuldige"
Die Gefahr des Missbrauchs bestehe nicht. "Wir speichern seit sieben Jahren DNA-Zahlenschlüssel", sagte Ziercke. Es gebe keinen einzigen Fall des Missbrauchs, meint der Chef der Behörde zu seiner eigenen Entlastung. Dem BKA gehe es um die Identität von Tatverdächtigen. "Erbanlagen interessieren uns überhaupt nicht", versicherte Ziercke.
Im Jahr 1998 nahm das Bundeskriminalamt (BKA) die DNA-Analyse-Datei offiziell in Betrieb. In ihr sind bis heute 388 712 Datensätze gespeichert, schreibt die "Ärzte Zeitung". Bei etwa 67 000 davon handelte es sich um Tatortspuren, bei denen die Identität der Person, von der die eingesammelte DNA stammt, nicht geklärt ist.
Die genetischen Fingerabdrücke werden bei verschiedenen Strafdelikten herangezogen. Die häufigsten Anfragen betreffen Diebstahldelikte, wo bisher 32 316 Treffer registriert sein sollen.
Eine herkömmliche DNA-Analyse nutzt acht spezifische Genorte mit jeweils beiden Allelen, so daß eine 16stellige Merkmalskombination erzeugt wird. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Bei eineiigen Zwillingen ist der genetische Fingerabdruck identisch, bei nahen Verwandten ähnlicher als bei Nichtverwandten.
Wie der herkömmliche Fingerabdruck erlaubt der genetische Fingerabdruck keine Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale. Allerdings ist prinzipiell die Untersuchung sämtlicher nicht-codierender Genomabschnitte erlaubt, wodurch nach Auffassung von Kritikern Aussagen zur ethnischen Abstammung möglich werden.
Neben der DNA-Analysedatei gibt es die elektronische Fingerabdruckdatei (AFIS) des BKA, in der etwa drei Millionen digitalisierte Fingerabdrücke gespeichert sind, vor allem von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen.
Datenschützer warnen, dass die DNA-Analyse viele kritische Personenmerkmale liefern könne. Kritik gibt es auch an der Forderung, Gen-Tests ohne richterliche Überprüfung durchzuführen. Roland Lorenz, der saarländische Datenschutzbeauftragte, meint: "Aufgrund von DNA-Proben ist es letztendlich möglich, fast alles, was biologisch bedingt ist, über einen Menschen in Erfahrung zu bringen." Das habe eine gänzlich andere Qualität als der herkömmliche Fingerabdruck.
Die saarländischen Richter haben laut "Saarländischem Rundfunk" Bedenken bei der Frage der Ausweitung von Gen-Anlalysen und verweisen auf die aktuelle Gesetzeslage. Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, Vorsitzender des Saarländischen Richterbundes, sagte: "Sie stellen einen nicht unerhebliche Belastung und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar." Dieser Eingriff solle laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts für besonders schwerwiegende Straftaten vorbehalten bleiben.
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