Mal was Schönes
Chronisch Kranke müssen Krankheit nicht mehr jährlich nachweisen
Die Regelung gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufen II und III. Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang und zusätzlich entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III oder aber einen Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent nachweisen kann. Chronisch Kranke müssen nur ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten.
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Am 08. Feb. 2005 unter:
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