Mal was Schönes

Chronisch Kranke müssen Krankheit nicht mehr jährlich nachweisen

Chronisch Kranke müssen seit Januar nicht mehr jährlich einen ärztlichen Nachweis vorlegen. Dies gilt für alle Patienten, die in einer Dauerbehandlung sind und bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist. Auf diese Regelung wies das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin erneut hin.

Die Regelung gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufen II und III. Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang und zusätzlich entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III oder aber einen Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent nachweisen kann. Chronisch Kranke müssen nur ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!