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Bundesrechnungshof fordert häufigere Einschaltung der Steuerfahnung

"Erhebliche Steuerausfälle"

Der Bundesrechnungshof rügt in einem Prüfbericht für das Bundesfinanzministerium schwere Versäumnisse bei der Verbrechensbekämpfung. In Deutschland müssten Kriminelle, die von der Justiz erwischt werden, die nachträglich fälligen Abgaben auf illegale Geschäfte in Milliardenhöhe nur selten zahlen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Die "mangelhafte Zusammenarbeit" von Polizei und Justiz mit den Finanzbehörden führe zu "erheblichen Steuerausfällen". Hohe Gewinne aus Raub, Hehlerei, Korruption, Erpressung, Rauschgift- und Waffenhandel oder Zuhälterei blieben dem Fiskus oft verborgen.

Der Bundesrechnungshof untersuchte bei zahlreichen Behörden, ob und wie Verbrechen mit Hilfe des Fiskus wirksam bekämpft werden, und kam laut "Süddeutscher Zeitung" zu alarmierenden Erkenntnissen. In einem 60-seitigen Bericht seien zahlreiche gravierende Mängel bei der nachträglichen Besteuerung von kriminellen Geschäften aufgezählt.

Es gelinge den Finanzbehörden derzeit aber in keinem Bundesland, Einkünfte aus kriminellen Delikten "flächendeckend zu besteuern", beanstanden die Rechnungsprüfer. Als Ursache wird genannt, dass Polizei und Justiz die Steuerfahnder zu selten über Ermittlungserfolge informierten.