Artenschutz
Neuer Internet-Service für Touristen bewahrt vor Fehlkäufen im Ausland
Immer wieder muss der Zoll in Deutschland Reisemitbringsel wie beispielsweise Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus Schlangenleder beschlagnahmen, weil die Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts nicht beachtet wurden.
Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Vorsatz der Urlauber, sondern schlichtweg um mangelndes Wissen. "Hier setzt das Gemeinschaftsprojekt von BfN und Zoll an. Es hilft nicht nur bedrohten Tieren und Pflanzen. Es ist auch ein wertvoller Service vor allem für Fernreisende, der unangenehmen Überraschungen bei Rückkehr nach Deutschland vorbeugen kann", sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Professor Dr. Hartmut Vogtmann zum Projektsstart.
Durch die Nutzung des Internets wird es möglich, sich vor Reiseantritt, insbesondere aber auch im Urlaubsland selbst umfassend und schnell über die internationalen artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart zu informieren. Neben Fotos von lebenden Tieren und Pflanzen enthält die Datenbank auch Abbildungen von Erzeugnissen in der Form, wie diese üblicherweise zum Beispiel auf Märkten angeboten werden. In einem weiteren Schritt kann sich der Reisende über den Schutzstatus der jeweiligen Art und mögliche rechtliche Konsequenzen unterrichten.
Darüber hinaus enthält die Seite Links auf weitere Informationsangebote zum Thema. "Artenschutz im Urlaub" wurde im Rahmen des Projekts "Zoll online" gemeinsam von Bundeszollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz entwickelt. Basis der Datenbank sind alle Beschlagnahmungen aufgrund von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
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