Datenschutz
Ungenügender Schutz von Internetnutzern verletzt Europarecht
Die Erstellung von Nutzerprofilen zu Marketingzwecken, etwa auf Shoppingportalen oder Versteigerungsplattformen, ist bisher ohne Einwilligung des Nutzers zulässig. Cookies dürfen bisher ohne Information der Nutzer eingesetzt werden.Telekommunikationsanbieter werden bisher nicht von der Verantwortlichkeit für übermittelte Inhalte freigestellt, selbst wenn sie auf diese keinen Einfluss haben.
Breyer fordert, die Versäumnisse durch das Telemediengesetz zu bereinigen, das gegenwärtig in zwei Arbeitsgruppen des Wirtschaftsministeriums entworfen wird. Konkrete Vorschläge für den Gesetzesentwurf haben acht Gruppen der Zivilgesellschaft bereits im Februar vorgelegt ("Privatsphäre im Internet - Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer vorgestellt").
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