Überwachung
Handy- und E-Mail-Daten sollen länger gespeichert werden
Schily sagte zu dem Vorhaben am Rande der Computermesse CeBIT in Hannover, man könne auch über Kommunikationsdaten Straftaten aufdecken. Schily verwies darauf, dass dies beispielsweise im Fall der Hintermänner der Terroranschläge von Madrid der Fall gewesen sei. Man müsse "alle Möglichkeiten nutzen, um an die Planung von Verbrechen und terroristischen Aktionen heranzukommen", sagte Schily. Laut ARD betrachtet allerdings Zypries das Vorhaben als "sehr problematisch".
Der "Bild am Sonntag" zufolge zeigte sich Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke bereit, Telefonverbindungsdaten unter bestimmten Bedingungen künftig bis zu sechs Monaten zu speichern. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) unterstützt die Idee der Bundesregierung. Beckstein sagte: "Der Zugriff auf diese Daten ist ein besonders wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Straftaten, insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus." Es sei "gut", dass auf EU-Ebene eine Mindestspeicherfrist von zwölf Monaten in Angriff genommen werde. Gespeichert werden sollten aber nur die Nummern und Internetadressen, nicht die Inhalte von Gesprächen oder E-Mails.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, lehnt eine längere Speicherung von elektronischen Daten ab. Der Nutzen, diese bis zu zwölf Monate lang zentral zu speichern, sei "höchst zweifelhaft", sagte Schaar am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Er erinnerte daran, dass auch der Bundestag noch kürzlich gegen einen solchen Plan votiert hatte.
Schaar hält es für fragwürdig, alle Daten zu speichern, wenn lediglich 0,01 Prozent letztlich identifiziert werden müssten. Es entstehe "sehr viel Arbeit, die relevanten Daten auszusondern". Er warnte vor der unvorstellbaren Datenmenge, "die auch mit der heutigen Technik kaum zu bewältigen ist". Die bessere Lösung sei seiner Ansicht nach, erst nach Anhaltspunkten aktiv zu werden. So könnte man etwa die über einen Internetknoten laufenden Daten aufzeichnen, wenn über diesen Knoten oft Angriffe von Computerhackern liefen. In den USA habe man mit einer Aufzeichnung nach Anhaltspunkten sehr gute Erfahrungen gemacht.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sei das in den Medien beschriebene Vorhaben derzeit nicht zulässig. Das Telekommunikationsgesetz sehe eine Speicherung von Verkehrsdaten nur in einem sehr beschränkten Umfang vor, so Schaar. Danach dürfen Daten nur zu Abrechnungszwecken und höchstens für sechs Monate gespeichert werden. Dies ist erst im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in einer breiten öffentlichen Diskussion erörtert worden. Damals einigten sich Bundestag und Bundesrat, auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Der Bundestag hat diese Beschlusslage am 17. Februar 2005 bestätigt. Dieses Votum des Gesetzgebers dürfe nicht konterkariert werden, forderte Schaar.
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