"Gebot der Wirtschaftlichkeit"
AOK Bayern verweigert pauschal Bezahlung von Blindenhunden
In den AOK-Ablehnungsschreiben heißt es, zu den "vitalen Lebensbedürfnissen" gehöre lediglich, dass Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung" selbstständig erledigen können. Dafür genüge aber der Blindenstock. "Eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für einen Blindenführhund durch die AOK Bayern ist deshalb nicht möglich", schreibt die Krankenkasse. Das "Gebot der Wirtschaftlichkeit" lasse es nicht zu.
BBSB-Führhundreferent Dürr beklagte: "Inzwischen werden die Hunde als Luxus abgestempelt, den die Kassen nicht zu bezahlen hätten." Ein gut ausgebildeter Blindenführhund koste zwischen 18.000 und 20.000 Euro. In ganz Bayern seien nur rund 180 solche Tiere im Einsatz. "Die Beträge sind also eigentlich Peanuts für die Kassen", betonte Dürr.
Für die Blinden bedeuteten die Hunde hingegen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. Sie seien "mobiler, gesünder und auch psychisch besser drauf". Der Blindenstock könne niemals einen Blindenhund ersetzen. "Der Stock zeigt mir nicht, wo die nächste Treppe ist, oder wo sich die Zugtür befindet", sagte Dürr. Im Klartext laute die Aussage der Krankenkasse an die Blinden: "Du bleibst daheim, was willst Du denn auf der Straße?"
Die AOK Bayern sei bei diesem Thema offenbar "so etwas wie die Speerspitze" für die Krankenkassen bundesweit, sagte Dürr. Von Blindenbund-Kollegen aus anderen Bundesländern wisse er, dass dort "noch nicht so rabiat" vorgegangen werde. "Aber wenn es uns nicht gelingt, in Bayern dagegenzuhalten, werden die anderen schnell nachziehen", befürchtet Dürr.
Auch der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Greß, der zahlreiche Blinde in entsprechenden Verfahren gegen Krankenkassen vertritt, bezeichnete die AOK als "Vorreiter". "Die AOK sagt rigoros und pauschal: 'Wir zahlen nicht'." Andere Kassen seien da noch etwas zurückhaltender.
Die AOK stützt sich bei ihrer Argumentation auf ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg, wonach Blinde, die mit dem Taststock "ausreichende Orientierung und Fortbewegung" erlernen können, keinen Anspruch auf einen Führhund haben.
Anwalt Greß betont hingegen, dieses Urteil habe keinen Grundsatzcharakter. Ein Berufungsverfahren sei von der AOK auf außergerichtlichem Weg vermieden worden. Blindenführhunde seien im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgelistet und deswegen auch zu bezahlen, forderte Greß. Taststöcke seien als Ersatz "völlig indiskutabel".
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
