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AOK Bayern verweigert pauschal Bezahlung von Blindenhunden

"Gebot der Wirtschaftlichkeit"

Zwischen dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) und der AOK Bayern gibt es Streit um die Kostenübernahme für Blindenhunde. Die Krankenkasse lehnte in mehreren Bescheiden, die der Nachrichtenagentur ddp vorliegen, die Finanzierung mit der pauschalen Begründung ab, dass Blinde kein Anrecht darauf hätten, längere Wegstrecken zurückzulegen. Der BBSB-Führhundreferent Günther Dürr bezeichnete diese Argumentation der AOK am Dienstag in Ansbach als "unmenschlich" und "größte Unverschämtheit". Die AOK Bayern wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.

In den AOK-Ablehnungsschreiben heißt es, zu den "vitalen Lebensbedürfnissen" gehöre lediglich, dass Blinde "die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung" selbstständig erledigen können. Dafür genüge aber der Blindenstock. "Eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für einen Blindenführhund durch die AOK Bayern ist deshalb nicht möglich", schreibt die Krankenkasse. Das "Gebot der Wirtschaftlichkeit" lasse es nicht zu.

BBSB-Führhundreferent Dürr beklagte: "Inzwischen werden die Hunde als Luxus abgestempelt, den die Kassen nicht zu bezahlen hätten." Ein gut ausgebildeter Blindenführhund koste zwischen 18.000 und 20.000 Euro. In ganz Bayern seien nur rund 180 solche Tiere im Einsatz. "Die Beträge sind also eigentlich Peanuts für die Kassen", betonte Dürr.

Für die Blinden bedeuteten die Hunde hingegen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. Sie seien "mobiler, gesünder und auch psychisch besser drauf". Der Blindenstock könne niemals einen Blindenhund ersetzen. "Der Stock zeigt mir nicht, wo die nächste Treppe ist, oder wo sich die Zugtür befindet", sagte Dürr. Im Klartext laute die Aussage der Krankenkasse an die Blinden: "Du bleibst daheim, was willst Du denn auf der Straße?"

Die AOK Bayern sei bei diesem Thema offenbar "so etwas wie die Speerspitze" für die Krankenkassen bundesweit, sagte Dürr. Von Blindenbund-Kollegen aus anderen Bundesländern wisse er, dass dort "noch nicht so rabiat" vorgegangen werde. "Aber wenn es uns nicht gelingt, in Bayern dagegenzuhalten, werden die anderen schnell nachziehen", befürchtet Dürr.

Auch der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Greß, der zahlreiche Blinde in entsprechenden Verfahren gegen Krankenkassen vertritt, bezeichnete die AOK als "Vorreiter". "Die AOK sagt rigoros und pauschal: 'Wir zahlen nicht'." Andere Kassen seien da noch etwas zurückhaltender.

Die AOK stützt sich bei ihrer Argumentation auf ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg, wonach Blinde, die mit dem Taststock "ausreichende Orientierung und Fortbewegung" erlernen können, keinen Anspruch auf einen Führhund haben.

Anwalt Greß betont hingegen, dieses Urteil habe keinen Grundsatzcharakter. Ein Berufungsverfahren sei von der AOK auf außergerichtlichem Weg vermieden worden. Blindenführhunde seien im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgelistet und deswegen auch zu bezahlen, forderte Greß. Taststöcke seien als Ersatz "völlig indiskutabel".