Gentechnikgesetz

Die Bundesregierung will angeblich Genforschung erleichtern

Im Streit um die Gentechnik ist Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) angeblich der Union entgegengekommen. Wie das Handelsblatt berichtet, soll sich die Ministerin bereit erklärt haben, die Forschung durch die Einrichtung eines vom Bund mitfinanzierten Haftungsfonds zu erleichtern und das erst im Februar in Kraft getretene erste Gentechnikgesetz entsprechend zu ändern. "Wenn ein solcher Fonds auch von Forschungsministerin Edelgard Bulmahn für sinnvoll gehalten wird, soll er nicht an mir scheitern", soll die Ministerin unter Berufung auf Koalitionskreise gesagt haben.

In jedem Fall werde der Bund künftig für Schäden aufkommen, die bei vom Bund geförderten Freilandversuchen mit genveränderten Pflanzen auf angrenzenden Feldern konventioneller Landwirte entstehen, berichtet das Blatt. Bislang war allerdings nicht klar, ob durch Versuchsanbau verunreinigte Ernten in jedem Fall nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Dies habe die EU-Kommission nun klargestellt. Damit drohten den Forschungseinrichtungen Schadensersatzforderungen.

Die Union wirft Künast vor, dass sie mit ihrem Gentechnikgesetz weit über die Vorgaben der EU hinausgegangen sei, um grüne Gentechnik in Deutschland de facto unmöglich zu machen. Dabei gilt die Hauptkritik dem neuen Haftungsrecht. Es sieht vor, dass Unternehmen, Bauern oder Forschungseinrichtungen, die genveränderte Pflanzen anbauen, auch dann für Einkreuzungen auf konventionell bewirtschafteten Feldern haften müssen, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.

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