Gentechnikgesetz
Die Bundesregierung will angeblich Genforschung erleichtern
In jedem Fall werde der Bund künftig für Schäden aufkommen, die bei vom Bund geförderten Freilandversuchen mit genveränderten Pflanzen auf angrenzenden Feldern konventioneller Landwirte entstehen, berichtet das Blatt. Bislang war allerdings nicht klar, ob durch Versuchsanbau verunreinigte Ernten in jedem Fall nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Dies habe die EU-Kommission nun klargestellt. Damit drohten den Forschungseinrichtungen Schadensersatzforderungen.
Die Union wirft Künast vor, dass sie mit ihrem Gentechnikgesetz weit über die Vorgaben der EU hinausgegangen sei, um grüne Gentechnik in Deutschland de facto unmöglich zu machen. Dabei gilt die Hauptkritik dem neuen Haftungsrecht. Es sieht vor, dass Unternehmen, Bauern oder Forschungseinrichtungen, die genveränderte Pflanzen anbauen, auch dann für Einkreuzungen auf konventionell bewirtschafteten Feldern haften müssen, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.
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Am 16. Mär. 2005 unter:
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