Kosten für die Allgemeinheit

Betrug bei Zulassung von Kraftfahrzeugen wird erschwert

Die Länder können künftig besser gegen Betrug bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen vorgehen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin einstimmig eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes mitsamt der im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen. Die Länder dürfen künftig selbst bestimmen, ob sie die Zulassung von Fahrzeugen davon abhängig machen, dass zuvor bestimmte Gebühren und Auslagen bezahlt worden sind. Das gilt auch für rückständige Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungen. Die Länder hatten bemängelt, die geltende Regelung werde häufig missbraucht, um Gebühren, Steuern und Versicherungsbeiträge bei der Fahrzeugzulassung zu umgehen. Da die Kosten nachträglich oft gar nicht oder nur unter großem Aufwand eingetrieben werden könnten, bleibe letztlich die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen.

Darüber hinaus soll, wie ebenfalls vom Bundesrat gefordert, der Betrieb einer Ausbildungsfahrschule auch weiterhin den mindestens dreijährigen Vorbesitz einer Fahrschulerlaubnis voraussetzen. Der Gesetzesvorschlag des Deutschen Bundestages sah vor, dieses Erfordernis zu streichen.

Das Gesetz selbst ergänzt bislang vor allem die Vorschriften über Datenspeicherung und Datenübermittlung bei Fahrzeugregistern.

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