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Baden-Württemberg weitet Befugnisse des Verfassungsschutzes aus

Bei der Terrorismusabwehr und der Extremismusbekämpfung will Baden-Württemberg über die bundesgesetzlichen Regelungen hinausgehen. Innenminister Heribert Rech (CDU) legte am Donnerstag in Stuttgart einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vor. Damit soll das auf Bundesebene verabschiedete Terrorismusbekämpfungsgesetz im Land umgesetzt, zugleich aber den Verfassungsschützern zusätzliche Befugnisse eingeräumt werden.

Nach Angaben der stellvertretenden Leiterin des Verfassungsschutzreferats im Ministerium, Barbara Cremer, sei beispielsweise vorgesehen, die Altersgrenze für die Speicherung von Daten beim Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre abzusenken. Auch wolle Baden-Württemberg dem Verfassungsschutz die Möglichkeit einräumen, einschlägige Erkenntnisse an Privatunternehmen wie zum Beispiel Wasserwerke weiterzugeben, wenn es sich bei Verdächtigen um Mitarbeiter handle. Beides sei nicht durch das Bundesgesetz abgedeckt, sagte Cremer.

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