Musterländle
Baden-Württemberg weitet Befugnisse des Verfassungsschutzes aus
Nach Angaben der stellvertretenden Leiterin des Verfassungsschutzreferats im Ministerium, Barbara Cremer, sei beispielsweise vorgesehen, die Altersgrenze für die Speicherung von Daten beim Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre abzusenken. Auch wolle Baden-Württemberg dem Verfassungsschutz die Möglichkeit einräumen, einschlägige Erkenntnisse an Privatunternehmen wie zum Beispiel Wasserwerke weiterzugeben, wenn es sich bei Verdächtigen um Mitarbeiter handle. Beides sei nicht durch das Bundesgesetz abgedeckt, sagte Cremer.
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Am 17. Mär. 2005 unter:
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