Verwaltungsgerichtshof München
Verhandlung über Klage gegen drei Atom-Zwischenlager in Bayern abgesagt
Wie schon die Kläger hat sich auch der VGH nicht mit der Behauptung der Genehmigungsbehörde, (Bundesamt für Strahlenschutz, BfS) abspeisen lassen, die Zwischenlager seien auch gegen Terrorangriffe ausreichend geschützt und dies würde durch geheime Gutachten bewiesen. Die um ihre Gesundheit besorgten Nachbarn der Zwischenlager verlangen, daß der Nachweis über die Terrorsicherheit nachvollziehbar geführt wird. Sonst dürften die Zwischenlager nicht weiter gebaut und keinesfalls in Betrieb genommen werden. Da der VGH dem Vernehmen nach genauso wie auch die vom FORUM unterstützten fünf Kläger an einer baldigen Entscheidung interessiert ist, fordert es das BfS auf, endlich die Unterlagen vorzulegen oder aber die Genehmigungen für die Zwischenlager zu widerrufen. Die Räumung der sogenannten "Zwischen"lager werde zudem immer ungewisser. Denn sowohl die Stromkonzerne als auch die Bundestagsparteien CDU.CSU und FDP blockierten die qualifizierte Suche nach einem Endlager, wie sie im AkEnd-Verfahren der Bundesregierung begonnen worden ist. Zugleich haben die GRÜNEN und die SPD die Verabschiedung des seit langem versprochenen Gesetzes zur Durchsetzung der Endlagersuche erneut vertagt. Die Opposition wolle also einfach an Gorleben als Endlagerstandort fest halten, obwohl immer wieder die Mängel des Salzstockes in Gorleben fest gestellt wurden. Und die Regierung hat nicht mehr die Kraft, die Endlagersuche durch zu setzen. Eine fatale Blockade, meint das FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager.
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Am 17. Mär. 2005 unter:
justizStichworte:
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