"Verträge widerrufen"
Verbraucherzentrale geht gegen Haustür-Werbung von "Arcor" vor
"Ob der Verbraucher tatsächlich einen preiswerten Vorteil erlangt, hängt maßgeblich von seinem persönlichen Telefonierverhalten ab", meint Verbraucherschützer Norbert Richter auf und weist darauf hin, "dass oftmals mit der konsequenten Nutzung von Call-by-call-Angeboten der gleiche Effekt erzielt werden kann, ohne sich vertraglich zu binden".
An der Haustür "überredeten Verbrauchern" rät Richter: "Auf die beschriebene Weise abgeschlossene Verträge können und sollten Betroffene innerhalb von 14 Tagen widerrufen."
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
