Angst vor Sozialdumping
Attac findet Dienstleistungsrichtlinie weiterhin gefährlich
Die Richtlinie soll dafür sorgen, auch im Dienstleistungsbereich einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Bislang gelten für Dienstleistungen, ob Altenheime, Kinderbetreuung, Müllabfuhr oder Wasserversorger, die Bedingungen des Landes, in dem diese Dienstleistungen erbracht werden. Die EU-Kommission wollte einführen, dass für Anbieter von Dienstleistungen die Regeln ihres Herkunftslands gelten und die dortigen Behörden für die Kontrolle verantwortlich sein sollen.
Selbst wenn auf das heftig kritisierte "Herkunftslandprinzip" verzichtet werden sollte, hätte die Richtlinie viele negative Konsequenzen, warnte jedoch Attac-Sprecher Lindner. "Mit etwas Kosmetik werden sich die Menschen nicht zufrieden geben", sagte er. "Dieser Entwurf muss weg."
Der faktische Ausschreibungszwang für entgeltlich erbrachte Dienstleistungen (Art. 12) sowie das Verbot, Anforderungen an die Rechtsformen für Unternehmen zu stellen (Art. 15) bedrohe etwa die öffentliche Wasser- und Gesundheitsversorgung. "Hier droht die Privatisierung des Trinkwassers durch die Hintertür - mit allen bekannten negativen Folgen für Preise und Qualität", sagte Lindner.
Auch die rechtlichen und steuerlichen Vorteile für gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege seien durch die sogenannte Bolkestein-Richtlinie bedroht. Nach deren Umsetzung würden Steuervorteile und ähnliche Begünstigungen für gemeinnützige Institutionen zukünftig ständig überprüft und in Frage gestellt. Lindners Ansicht nach geschehe dies nur um diese Vorteile abzubauen. Solche Vorteile zählten in den Augen vieler profitorientierter Unternehmen zu der Rubrik "Handelshemnisse".
Weil der Richtlinienentwurf bestehende Regeln abbauen wolle und zudem hohe Hürden an neue Regeln stelle, greife er massiv in die Rechte von Kommunen, Ländern und Staaten ein. "Diesen Angriff auf Demokratie und Mitbestimmung müssen wir zurückweisen", sagte Lindner.
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Am 23. Mär. 2005 unter:
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