Atomwaffen
Landgericht Koblenz verhandelt über "nukleare Teilhabe" Deutschlands
Die "nukleare Teilhabe" ist Teil der Abschreckungspolitik der NATO. Zu der Teilhabe gehört, dass - im Falle der Bundesrepublik Deutschland - diese atomwaffenfähige Flugzeuge bereithält und dass auf deutschem Boden Nuklearwaffen gelagert werden. Im Kriegsfall könnte Deutschland so Atomwaffen unter US-amerikanischer Kontrolle einsetzen. Auf den Militärstützpunkten in Ramstein und Büchel lagern zu diesem Zweck mehrere Dutzend Nuklearwaffen.
Die Atomwaffengegner verweisen auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 und auf Artikel 2 des Nichtverbreitungsvertrags, wonach die Stationierung von Atomwaffen und die Bereitstellung von Trägermitteln in der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtswidrig sei. Die "nukleare Teilhabe" verstößt nach ihrer Auffassung weiterhin gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sie sei "folglich verfassungswidrig".
Die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten wurden mit dem Flugblatt aufgefordert, sich nicht an der Wartung, Instandhaltung, an Einsatzübung und Bereithaltung der Tornado-Kampfflugzeuge zu beteiligen, insoweit sie als Trägermittel dem Einsatz von Atombomben dienten. Sie wurden "darauf hingewiesen, dass sie als Soldaten an Völkerrecht und Grundgesetz gebunden sind und dem entgegenstehende Befehle nicht befolgen dürfen".
Das Amtsgericht Cochem ging nach Darstellung der Atomwaffengegner der Frage nicht nach, ob in Büchel Atomwaffen gelagert sind, ob die nukleare Abschreckung rechtswidrig ist und ob "folglich Soldaten Befehle, die sie zur rechtswidrigen Teilhabe auffordern, verweigern dürfen". Außerdem habe es nicht geprüft, ob eine solche Aussage mit den daraus folgenden Konsequenzen zumindest durch das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt sei. Die Atomwaffengegner verweisen hierbei auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin über einen Aufruf an Soldaten, "sich nicht an dem rechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien zu beteiligen".
"Fest verankert in preußisch-militaristischer Tradition" habe das Amtsgericht geurteilt, "dass durch das Flugblatt eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgehe. Eine eventuelle Befehlsverweigerung von Soldaten gefährde die Schlagkraft der Truppe." Die Aufforderung im Flugblatt, mit Kameraden über die Unrechtmäßigkeit der nuklearen Teilhabe zu sprechen, habe das Amtsgericht als Aufforderung zur Zusammenrottung empfunden, die zu einer effektiven und gefährlichen Gruppendynamik zur Begehung von Wehrstraftaten führen könne.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 24. Mär. 2005 unter:
nachrichtenStichworte:
« Folgen der Ölkatastrophen interessieren die US-amerikanischen Ölkonzerne nicht
Giftige Erdbeeren für Exporteure legalisiert »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
