Bundeskartellamt

Kein Monopol für Rhön-Klinikum

Der bundesweit führende private Krankenhauskonzern Rhön-Klinikum AG muss auf die Monopolstellung privater Krankenhäuser im Großraum Frankfurt/Oder verzichten. Das Bundeskartellamt untersagte dem Konzern der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank und der Familie Münch das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt zu erwerben, "um eine weitere Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Rhön auf dem betroffenen Markt" zu verhindern. Der Kauf von den eisenhüttenstädtischen 300 Betten, hätte den Marktanteil der Rhön AG über 75 Prozent erhöht, so das Bundeskartellamt.

Rhön betreibt in Deutschland derzeit 30 Kliniken und erzielt damit einen Umsatz von über einer Milliarde Euro. Seit Sommer 2004 habe das Unternehmen alleine neun Krankenhäuser mit über 3.000 Betten übernommen, so das Kartellamt. Im Großraum Frankfurt/Oder gehöre der Rhön AG bereits das örtliche Klinikum und ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Durch den Erwerb des benachbarten Krankenhauses in Eisenhüttenstadt hätte Rhön seinen Marktanteil um rund 20 Prozent auf über 75 Prozent erhöht.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bieterwettbewerb um das Krankenhaus Eisenhüttenstadt sei davon auszugehen, dass es andere - medizinisch gleichwertige - Erwerber gebe, bei denen es nicht zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen kommen würde.

Schon am 10. März 2005 untersagte das Bundeskartellamt dem Rhön-Konzern eine andere Übernahme. Die jetzige Entscheidung allerdings ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen.

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