Rundfunkgebühren und anderes
Gesetzliche Neuregelungen ab dem 1. April 2005
Rundfunkgebühren Laut Staatsvertrag werden monatlich 17,03 Euro Rundfunkgebühren und damit 88 Cent mehr als bisher fällig.
Kontenabfrage
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" erlaubt den Finanzbehörden einen - automatisierten - Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Zum Abruf der Kontostammdaten soll es laut Bundesfinanzministerium nur dann kommen, wenn der Steuerpflichtige Zweifel des Finanzamts an seinen Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann. Der Betroffene wird über einen Kontenabruf informiert, heißt es. Damit könne die Rechtmäßigkeit jedes Kontenabrufs auch gerichtlich überprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März einen Eilantrag gegen das Gesetz abgelehnt. Der Ausgang einer zugleich eingereichten Verfassungsbeschwerde ist noch offen.
Justizkommunikationsgesetz
Das Gesetz ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten. Durch die elektronische Übermittlung von Dokumenten und eine elektronische Aktenführung könnten gerichtsinterne Abläufe "effizienter gestaltet" werden, hieß es zur Begründung.
Duale Berufsausbildung
Das Berufsbildungsreformgesetz ermöglicht es Jugendlichen, sich für einige Zeit im Ausland ausbilden zu lassen, vorausgesetzt der Ausbildungsbetrieb unterstützt dies. Bei neuen oder neu geordneten Ausbildungsordnungen kann künftig auf die Zwischenprüfung verzichtet und ein Teil der Abschlussprüfung vorgezogen werden. Ebenso können Absolventen vollzeitschulischer Berufsbildungsgänge künftig leichter zu Kammerabschlussprüfungen zugelassen werden.
Pflegeversicherung für kinderlose Rentner
Rund eine Million kinderlose Rentner müssen ab 1. April einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen den höheren Beitrag bereits seit dem 1. Januar, für die Rentner tritt er nun zeitversetzt in Kraft. Sie müssen den Beitrag rückwirkend für die ersten drei Monate bezahlen. Der neue höhere Beitragssatz gilt allerdings nicht für kinderlose Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Mit dem höheren Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose hat die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei der Beitragserhebung gerügt hatte.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
