Verstoß gegen Vereinsverbot
Bewährungsstrafe für "Kalifatsstaat"-Mitglied nach Geständnis
Die Organisation "Kalifatsstaat" des "Islamisten" Metin Kaplan war im Dezember 2001 von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit der Begründung verboten worden, dass sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sei und die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährde. In der Folge wurden noch 17 Teilorganisationen verboten. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist das Verbot unanfechtbar.
Der Angeklagte hatte in dem nur eintägigen Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Darin räumte er ein, in Hechingen unter dem Mantel des "Verbandes der islamischen Gemeinden und Vereine" (ICCB) einen nicht eingetragenen Verein mit Moschee betrieben zu haben, der ein unselbstständiger Ableger des "Kalifatsstaates" war. Er habe "federführend" als Mitglied des ICCB agiert und die Vereinsfinanzen verwaltet. Dabei sei er fortlaufend über das "Kalifatsstaat"-Verbot und die damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren informiert gewesen.
Dem Urteil zufolge hatte der Mann bereits in den 80er Jahren vom damaligen ICCB-Chef Cemaleddin Kaplan, dem Vater von Metin Kaplan, den Auftrag erhalten, den Verein in Hechingen aufzubauen. Er habe damit von Beginn an zu den Unterstützern des "Kalifatsstaates" gehört, sagte der Richter.
Der verheiratete Angeklagte und Vater von sechs Kindern lebt seit 1972 in Deutschland und arbeitete viele Jahre als Textilfärber. Seit 1994 ist er arbeitslos.
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Am 08. Mär. 2005 unter:
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