Berufung möglich

Sperrung rechtsradikaler Internet-Seiten ist rechtmäßig

Internet-Provider können zur Sperrung von Seiten mit rechtsradikalen Inhalten verpflichtet werden. Das Verwaltungsgericht Köln wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Internet-Providers ab, der sich gegen eine von der Bezirksregierung Düsseldorf als Medienaufsichtsbehörde angeordnete Sperrung gewehrt hatte.

Die Behörde hatte im Februar 2002 landesweit einer Vielzahl von Internet-Anbietern verpflichtet, den Zugang zu zwei in den USA ins Netz gestellten Internet-Seiten zu blockieren. Die betreffenden Seiten enthalten NS-Propaganda wie Aufkleber, Fahnen, Tonträger und Computerspiele. Zudem finden sich auf den Seiten Texte, in denen der Holocaust geleugnet und die Nazi-Herrschaft verharmlost oder glorifiziert wird.

Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen. Über diese hat, wenn sie eingelegt wird, das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden.

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