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Studentenwerk: keine "gläsernen Studenten" befürchtet

Steuerehrlichkeitsgesetz

Mit dem so genannten "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", das am 1. April in Kraft trat, erhalten auch die BAföG-Ämter bei den Studentenwerken die Befugnis, auf Kontendaten von Studierenden zuzugreifen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 61 örtlichen Studentenwerke in Deutschland, sieht nach eigenen Angaben aber "keineswegs" den gläsernen Studierenden heraufziehen. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte, die Studentenwerke nutzten nur dann die Möglichkeit, Kontendaten bei BAföG-Anträgen abzufragen, wenn der konkrete und dringende Verdacht bestehe, dass vorhandenes Vermögen nicht angegeben wurde. Wie andere Sozialleistungsträger auch, hätten die Studentenwerke ausserdem bereits seit dem Jahr 2001 auf Weisung der Wissenschaftsministerien Kapitalerträge von BAföG-Geförderten mit dem Bundesamt für Finanzen abgeglichen.

Aktuell beziehe rund ein Viertel der zwei Millionen Studierenden in Deutschland BaföG, so das Studentenwerk. Circa 7 Prozent von ihnen seien beim bisherigen Datenabgleich auffällig geworden. Die Missbrauchsquote sei damit im Vergleich mit anderen Sozialleistungen sehr gering und zeige, dass pauschale Verdächtigungen gegenüber den Studierenden nicht angebracht seien.

"Das neue Gesetz ist ein zusätzliches Instrument, unrichtige Vermögensangaben aufzudecken, dürfte aber konkret kaum Auswirkungen haben", meint Meyer auf der Heyde. Nur ein Bruchteil aller Fälle sei strafrechtlich verfolgt worden und häufig hätten Eltern aus Steuergründen Konten auf die Namen ihrer studierenden Kinder angelegt. Studierende dürften jedoch um BaföG zu bekommen nur 5.200 Euro Vermögen besitzen.

Es sei seit 2002 bekannt, dass die Studentenwerke die Angaben zu Kapitalerträgen automatisiert mit den Steuerbehörden abglichen, sagte Meyer auf der Heyde. Er rechne daher auch nicht mit nennenswert neuen Fällen, die nun aufgrund der erweiterten Zugriffsmöglichkeiten aufgedeckt würden.