Überwachungsstaat?
2004 fast 30.000 Anordnungen für Telefonüberwachungen
"Obwohl das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sein Gutachten zur Frage, auf welche Faktoren die stetige Steigerung der Überwachungsanordnungen zurückzuführen ist, bereits im Mai 2003 vorgelegt hat, sind daraus bislang noch keine Konsequenzen gezogen worden", kritisierte der Bundesdatenschützer.
Für die "dringend notwendige Novellierung der Strafprozessordnung" forderte Schaar, die Überwachungen auf schwere Straftaten zu begrenzen. Der gesetzliche Richtervorbehalt dürfe nicht gelockert werden. Um die spezifische Sachkunde zu fördern, sollten zudem die Aufgaben der Ermittlungsrichter auf möglichst wenige Personen konzentriert werden.
In Hinblick auf Gerichtsvefahren forderte Schaar, dass Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen. "Dabei kommt dem Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre - wie ihn das Bundesverfassungsgericht bei seiner Lauschangriffsentscheidung hervorgehoben hat - besondere Bedeutung zu."
Schaar sieht offenkundig Defizite bei der Kontrolle und Bewertung der Überwachungen und bei der Information der Betroffenen. "Damit die Entwicklung bei Überwachungsmaßnahmen fundiert bewertet werden kann, sind detaillierte Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden notwendig", so Schaar. Er betonte weiterhin, dass die Benachrichtigung der Betroffenen sicherzustellen sei. Die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht müssten deutlich beschränkt werden.
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Am 01. Apr. 2005 unter:
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