Niederlassungsfreiheit
Regierung will offenbar Anteilseigner bei Umzug in Europa entlasten
Die Regierung bezieht sich mit diesen Plänen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2004. Das Gericht hatte Frankreich verurteilt, obwohl die so genannte Wegzugsbesteuerung dort weniger scharf gewesen sein soll als in Deutschland. Frankreich hatte vom Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft verlangt, den Wertzuwachs seiner Beteiligung sofort beim Umzug ins Ausland zu versteuern. Wäre er innerhalb Frankreichs umgezogen, hätte er nicht zahlen müssen. Für den EuGH war das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 12. Apr. 2005 unter:
nachrichtenStichworte:
« Auch Tiere kennen anscheinend Moral und Gerechtigkeit
Dissidenten finden Schröders China-Politik falsch »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
