Regierung will offenbar Anteilseigner bei Umzug in Europa entlasten
Niederlassungsfreiheit
Die Regierung bezieht sich mit diesen Plänen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2004. Das Gericht hatte Frankreich verurteilt, obwohl die so genannte Wegzugsbesteuerung dort wenig Frankreich gewesen sein soll als in Deutschland. Frankreich hatte vom Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft verlangt, den Wertzuwachs seiner Beteiligung sofort beim Umzug ins Ausland zu versteuern. Wäre er innerhalb Frankreichs umgezogen, hätte er nicht zahlen müssen. Für den EuGH war das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit.