Für Ladendiebe
Rot-Grün will offenbar DNA-Analyse ausweiten
Eine richterliche Anordnung - bislang Voraussetzung für eine DNA-Probe - ist künftig nicht mehr erforderlich, wenn der Verdächtige in einen Test einwilligt, bei "Gefahr im Verzug" oder bei anonymen Tatortspuren.
Mit dem jetzt anstehenden Gesetzentwurf wolle die Koalition zudem noch eine "Gesetzeslücke schließen". Bislang gebe es keine klaren Regelungen zu den Massengentests, die in der Vergangenheit insbesondere dann angesetzt wurden, wenn ein Kind Opfer eines Sexualverbrechens geworden war. Das künftige Gesetz gebe nun klare Vorgaben zur Erfassung und Löschung der DNA-Daten bei Massenscreenings.
Während Innenminister Otto Schily, Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD) und die Union schon länger auf die DNA-Ausweitung drängen, hatten Grüne und einige SPD-Abgeordnete während der Beratungen "Bedenken angemeldet".
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