Stalking
Zypries will Straftatbestand gegen Telefonterror, Auflauern und Bedrohung
Zypries sagte, dass die "Brisanz von Stalking-Handlungen oft nicht ernst genug genommen wird". Bei Fällen von Mord oder schwerer Körperverletzung stelle sich oft erst im Nachhinein heraus, dass der Täter seinem Opfer zuvor schon längere Zeit nachgestellt habe. Hier müsse schon im Vorfeld eingegriffen werden. So sollen Richter und Staatsanwälte Fortbildungen erhalten, um das Bewusstsein für problematische Fälle zu schaffen. Die Länder seien aufgerufen, ihre Polizeibeamten entsprechend zu schulen.
Der neue Gesetzentwurf sei im Gegensatz zu dem des Bundesrates konkret und verfassungsrechtlich machbar, sagte Zypries. Er soll nach Angaben der Ministerin noch vor der Sommerpause in das Kabinett und dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die Regelung ist laut Zypries seitens der Länder nicht zustimmungspflichtig.
Stalking
Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache. Er bedeutet so viel wie "Anpirschen" oder "Anschleichen". Stalker stellen ihren Opfern nach, lauern ihnen vor ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz auf. In schweren Fällen verletzen sie ihre Opfer oder töten sie sogar.
Hinter dem Phänomen Stalking verbergen sich viele verschiedene Verhaltensweisen. Zu den häufigsten gehören Verfolgung, ständige Belästigung durch Telefonanrufe, E-Mails und Briefe sowie Drohungen.
Frauen und Männer, die Opfer von Stalking werden, leiden häufig unter schweren gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Viele sehen sich gezwungen, ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz zu wechseln, um sich zu schützen.
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