Datenschutz-Bericht
Datenschützer fordert Begrenzung "ausufernder" Behörden-Befugnisse
Besonders kritisch ist für Schaar die geplante Speicherung von Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für 12 bis 36 Monate. Damit könnten Email-Adressen, Länge, Datum, Absender und Empfänger von SMS oder Telefongesprächen gespeichert werden - allerdings nicht deren Inhalte. Eine Alternative zu dieser flächendeckenden Überwachung sei die Strafverfolgungspraxis in den USA: In bestimmten Fällen können Strafverfolger dort Daten kurzfristig speichern lassen. Sie erhalten sie aber erst übermittelt, wenn innerhalb von 90 Tagen eine richterliche Genehmigung vorliegt.
Auch die kürzlich eingeführte staatliche Kontenabfrage lasse viele Fragen offen, kritisierte Schaar: Zwar habe das Bundesministerium für Finanzen eingeräumt, die Betroffenen zu informieren, aber weiterhin sei nicht klar gestellt, welche Behörden zu welchen Zwecken die Kontodaten abrufen dürften.
Für die Einführung von "biometrischer Merkmale" kann sich Scharr nur ein zeitlich begrenztes Gesetz vorstellen. Fingerabdruck, Iriserkennung und bestimmte andere Gesichtserkennungen sollten nur weiter angewandt werden, wenn sie sich bewährten. Biometrie halte aber häufig nicht, was man sich von ihr verspreche. Eine Identifizierung über Erbinformationen ginge weit über das geltende Datenschutzrecht hinaus, sagte Schaar. Denn mit solchen DNS-Analysen seien auch die Abstammung, persönliche Eigenschaften und Veranlagungen zu Krankheiten einer Person festzustellen.
Auch im medizinischen Bereich sollten bei allen Formen der Datenspeicherung - wie Gesundheitskarte und JobCard - das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die Vertraulichkeit der medizinischen Daten im Vordergrund stehen.
Generell gelte, dass die Persönlichkeitsrechte bereits bei der Entwicklung von Programmen und Verfahren beachtet werden müssten. "Offenbar hat aber diese Erkenntnis noch nicht alle Beteiligten erreicht." So stellte Schaar fest, dass selbst bei einem Großprojekt wie der Umstellung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das Arbeitslosengeld II elementare Datenschutzanforderungen bei der Systemgestaltung nicht beachtet wurden.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 19. Apr. 2005 unter:
justizStichworte:
« Trittin stellt Urwaldschutzgesetz-Entwurf vor
Gericht verbietet Abschiebung von zwei Mädchen nach Sierra Leone »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
