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Gauweiler will Grundgesetz per Plebiszit durch EU-Verfassung ersetzen

Inhalte unbekannt?

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, die für den 13. Mai geplante Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu stoppen und eine Volksbefragung durchzusetzen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hält Gauweiler die Ratifizierung durch das Parlament für verfassungswidrig. Am Mittwochnachmittag habe er deshalb Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in einem Gespräch aufgefordert, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung zu nehmen.

Zugleich wolle Gauweiler beim Bundesverfassungsgericht Organklage, Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung erheben, berichtet die Zeitung. Die Anträge und ihre Begründung sollen am Montag in Karlsruhe eingereicht werden.

Autor ist der Erlanger Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider, der den EU-Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar hält. Schachtschneider argumentiert, dass die EU-Verfassung jeglichem Recht der EU den Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten und damit auch vor der deutschen Verfassung einräume.

Die Argumentation laufe darauf hinaus, dass auch in Deutschland eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung stattfinden muss, heißt es in dem Bericht. Denn laut Grundgesetz kann es selbst nur dann seine Kraft verlieren, wenn ,"eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist", zitiert die Zeitung den Juristen.

Die Inhalte der EU-Verfassung sind weitgehend unbekannt. Globalisierungskritiker von attac behaupteten unlängst, dass oft noch nicht einmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wüssten, worüber sie im Mai abstimmen sollen. Sollte das stimmen, dann würde entweder der Bundestag oder - alternativ - die Bevölkerung per Plebiszit das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzen, die sie gar nicht kennen.