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GEW will einheitliche Lehrergrundausbildung

Gegen "Bankenförderungsgesetz"

Eine einheitliche Grundausbildung für alle pädagogischen Berufe verlangt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Dieser Grundausbildung sollte sich ein arbeits- und berufsbezogenes Hauptstudium anschließen, sagte der neue GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne am Mittwoch auf dem Gewerkschaftstag in Erfurt und fügte hinzu: "Wir müssen die chinesische Mauer zwischen den einzelnen Berufsgruppen im Bildungsbereich abtragen."

Der GEW-Vorstoß ist laut Thöne Teil des bildungspolitischen Konzepts, das die Delegierten mit großer Mehrheit beschlossen hätten. Ziel dieser einheitlichen Ausbildung sei es, den Wechsel von Lehrern in die Weiterbildung oder an Kindertagesstätten und umgekehrt zu ermöglichen.

Die GEW macht sich außerdem dafür stark, Flüchtlingskindern und Kindern mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus ein Recht auf Bildung zukommen zu lassen. Tausende Kinder in Deutschland seien derzeit von Bildung ausgeschlossen, hieß es. Zwei auf dem Gewerkschaftstag vorgelegte Gutachten der GEW und der Hilfsorganisation terres des hommes kommen zu dem Schluss, dass Flüchtlingskinder und Kinder mit ungeklärtem Status einen grundgesetzlich verbrieften und aus den Menschenrechten ableitbaren Anspruch auf eine Grund- und Hauptschulausbildung haben.

Studiengebühren lehnt die GEW als unsozial ab. "Wir sind über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht", sagte GEW-Vorstandsmitglied Gerd Köhler am Mittwoch zum Abschluss des Gewerkschaftskongresses in Erfurt. Mit Studiengebühren verschärfte sich das Bildungsgefälle in Deutschland weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst kürzlich Studiengebühren für rechtens erklärt und den Ländern die Kompetenz zugesprochen, über deren Einführung zu entscheiden.

Köhler kritisierte auch Überlegungen für ein komplett kreditfinanziertes Studium. Es könne nicht sein, dass aus dem Bafög ein Bankenförderungsgesetz werde, sagte der Gewerkschaftsfunktionär. Den Befürwortern eines solchen Modells sei offenbar nicht klar, in welchem Maße damit der Generationenvertrag in Frage gestellt werde.