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Ungleiche Energiepreise für Großunternehmer und Verbraucher

Energiewirtschaftsgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz muss nachgebessert werden, denn das Gesetz berücksichtige nur wenig die Verbraucherrechte bei der Regulierung des Energiemarkts, fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Geändert werden müssten die Preise der Netzgebühren, die Kennzeichnung der Stromgewinnung und es müssten die Verbraucherrechte im Gesetz konkret festgelegt sein, nennt Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, einige Kritikpunkte. Am Freitag soll eine neue Gesetzesfassung im Bundesrat beraten werden.

Im Gasmarkt müssten die Netzgebühren sinken, damit neue Gasanbieter den Verbrauchern "alternative Angebote" machen könnten. Das verstehe der Bundesverband der Verbraucherzentralen unter "unkomplizierte Durchleitung", sagte Müller. Hierzu gehöre auch, dass ein neuer Anbieter in jedem Fall die notwendigen Netzkapazitäten von den Netzbetreibern erhalte, um Privatkunden direkt mit Gas versorgen zu können. "Rund 200.000 Beschwerden gegen Gaspreiserhöhungen im letzten halben Jahr sprechen für sich."

Im Energiewirtschaftsgesetz müssten Verbraucherrechte "institutionell" verankert werden, damit die Regulierung nicht allein durch die Energieversorger diktiert werde. Dafür müsste eine Beschlusskammer für Verbraucherfragen in der Regulierungsbehörde eingerichtet werden sowie einen Beirat zur Interessensvertretung der Verbraucher. "Die vorgesehenen Verbandsklagerechte für Verbraucherverbände sind nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung", sagte Müller. Verbraucher müssten mehr Klagerechte bekommen: So sollten Verbraucherverbände auch dann klagen können, wenn etwa die Strom- oder Gasrechnung fehlerhaft sei.

Auch die Stromkennzeichnung müsste nachgebessert werden: "Es reicht nicht aus, für Stromkunden wichtige Informationen im Internet zu veröffentlichen oder in Geschäftsberichten zu verstecken", sagte Müller. Angaben über die Herkunft des Stroms und die Umweltbelastung müssten in der Werbung und auf der Rechnung aufgeführt werden.

Geändert werden müsse aber auch die sogenannte "Härtefallklausel" in der Netzentgeltverordnung, sagte der Energiereferent Thorsten Kaspar: Demnach sei es industriellen Großkunden unter bestimmten Voraussetzungen, die ihren Stromverbrauch betreffen, möglich, Rabatte auf Strommengen zu erhalten, die von der Regulierungsbehörde genehmigt werden müsse. Dies geschehe zu Lasten von Privatkunden, sagte Kaspar. Denn obwohl der eine weniger zahle, blieben die Netzkosten gleich: "So finanzieren private Verbraucher Großabnehmer."